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Wohnbauförderung Oberösterreich

Eigenheime und Eigenheime als Teile einer Gesamtanlage

Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind.

  • Die Errichtung von Eigenheimen mit einer Wohnung sowie die Errichtung von Eigenheimen als Teile einer Gesamtanlage (mindestens 3 Eigenheime mit durchschnittlich 400 m² Baugrund je Eigenheim), wobei das Ansuchen vom Eigentümer der Liegenschaft einzureichen ist.
  • Durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zinsenzuschusses.
  • Die OÖ. Landesbank gewährt nach Prüfung durch die Abteilung Wohnbauförderung ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, welches durch das Land Oberösterreich mit einem Zinsenzuschuss gefördert wird.
B
 
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