AK-Darlehen, Annuitätenzuschuss
Auch die Arbeiterkammern fördern die Wohnraumschaffung, wobei es keine österreichweit einheitliche Regelung gibt.
Die Förderungen wurden ab Jänner 1998 neu geregelt. Wenn Sie AK-Mitglied sind, ersuchen wir Sie, direkt bei Ihrer zuständigen Arbeiterkammer anzurufen und eine persönliche Auskunft einzuholen.
Normalerweise besteht die Förderung der Arbeiterkammer in einem Annuitätenzuschuss, aber auch eine direkte Vergabe von Darlehen kann fallweise erfolgen.
Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass man Mitglied der Arbeiterkammer ist.
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