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Grundlegendes

Fertighaus steht als Oberbegriff über einer Liste von technischen Eigenschaften, die ein Gebäude aufweisen muss. Damit ist aber noch nichts über das konkrete Aussehen des Hauses und die Beschaffenheit im Bezug auf die Ausstattung gesagt.

Hinsichtlich Stil reicht die Palette vom puristischen Wohnquader bis zur extravaganten Villa und vom Öko-Haus bis zur avantgardistischen Designervariante. Es gibt spezielle Modelle für Kleingärten, bei denen trotz sparsamer Grundfläche und limitierenden Gesetzesvorgaben Komfort und Wohnqualität an oberster Stelle stehen, ebenso wie in jeder Hinsicht großzügigst ausgeführte Luxushäuser, bei denen der Preis eine untergeordnete Rolle spielt.

Sind Sie bereits Grundstückseigner, hat es keinen Sinn sich monatelang durch das Riesenangebot auf dem Fertighausmarkt zu wühlen, um eine Vorauswahl zu treffen oder von einem ausgestellten Musterhaus zu träumen.

Denn ob man am eigenen Bauplatz überhaupt so bauen darf, wie man gerne will, kann aus den Unterlagen, die man beim Grundstückskauf erhalten hat, hervorgehen. Sicherheit gibt jedoch nur der Bebauungsplan.

Darin steht u.a., wie viele Geschoße errichtet werden dürfen, ob offene oder geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist und es können darüber hinaus auch Details wie die Dachneigung, Dachform u.v.m. angeführt sein. Falls Sie also beispielsweise von einem freistehenden Landhaus träumen, der Bebauungsplan aber eine zweigeschossige gekoppelte Bauweise vorschreibt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als so zu bauen, wie vorgeschrieben oder ein anderes Grundstück zu erwerben.

 
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